USZ - Hausordnung
Für das Universitätssportzentrum Wien, im Folgenden „USZ" genannt, gilt die Hausordnung der Universität Wien¹. Zusätzlich gelten für alle Benutzer/innen des USZ folgende Punkte:
- Anweisungen der Hallen- und Sportplatzaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es besteht für alle Benutzer/innen des USZ Ausweispflicht gegenüber der Hallen- und Sportplatzaufsicht und den mit Kontrollen beauftragten Personen.
- Die Berechtigung der Benutzung von Sportanlagen und anderer Einrichtungen des USZ ist durch Hörer/innenausweis (ISW), Schüler/innenausweis (BSPA) oder Teilnehmer/innenkarte (USI) bei Kontrollen nachzuweisen.
- Bei unberechtigter Benutzung behalten sich das USZ und die ansässigen Institute Maßnahmen und rechtliche Konsequenzen vor.
- Das Betreten des USZ ist nur über die dafür vorgesehenen Eingänge gestattet. Für Schäden, die durch Überklettern von versperrten Toren und Zäunen entstehen, haftet das USZ keinesfalls.
- Das Belegen von Garderobe-Kästchen über Nacht ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln wird der Inhalt des Garderobe-Kästchens kostenpflichtig entleert: Die Rückgabe der vorgefundenen Gegenstände erfolgt ausschließlich zu den kundgemachten Zeiten beim Portier des USZ.
- Im gesamten Gebäude und auf den Außenanlagen des USZ gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Räumen und Zonen gestattet.
- Die Benutzung des USZ - Parkplatzes ist Montag bis Feitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr an den Besitz einer Parkplatz-Berechtigungskarte gebunden. Die Besitzer/innen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
- Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in den Hallen, Sportanlagen und Hörsälen nicht gestattet. Ausnahme: nicht-alkoholische Getränke in auslaufsicheren Trinkflaschen.
- Das Abstellen von Fahrrädern ist im gesamten Areal des USZ nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern gestattet. Im Gebäude des USZ ist das Abstellen von Fahrrädern verboten.
- Das Benutzen von Inline-Skates, Skateboards, Scootern und ähnlichen Sportgeräten ist nur im Rahmen des Sportunterrichts und auf den dafür festgelegten Flächen gestattet.
- Aushänge und Plakate sind durch das USZ - Direktorium bzw. durch ISW, ÖISM, BSPA oder USI zu genehmigen. Aushänge und Plakate ohne entsprechende Genehmigung werden kostenpflichtig entfernt.
¹Hausordnung der Universität Wien gem. § 19 Abs. 1 UG 2002, ausgegeben am 23.12.2003 (abrufbar unter: www.univie.ac.at)